Jan Redmann / Sebastian Steineke: „Vorgehensweise der Pro Klinik Holding GmbH wird von der CDU OPR ausdrücklich begrüßt“
Die Geschäftsführung hat mit Wirkung vom 24.12.2013 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, dass die PRO Klinik Holding nach der Verschmelzung mit der ORD GmbH Tendenzschutz im Sinne des § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz erlangt hat. Somit ist nach Auffassung der Gesellschaft ein Aufsichtsrat zu bilden, der künftig ausschließlich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der PRO Klinik Holding GmbH zusammenzusetzen ist. Gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages der PRO Klinik Holding GmbH vom 04.11.2013 hat der fakultative Aufsichtsrat insgesamt neun Mitglieder und setzt sich aus sechs Anteilseignervertretern und drei Arbeitnehmervertretern zusammen.