Zippelsförde Beschluss beanstandet
Sebastian Steineke: „Beanstandung des Zippelsförde Beschlusses sachlich und rechtlich notwendig“
Der Landrat hat mit Schreiben vom 19.12.2014 den Beschluss des Kreistages vom 04.12.2014 zur Rückabwicklung der Übertragung von Grundstücken der GZG in Neuruppin (Zippelsförde) gem. §55 BbgKVerf beanstandet.
Dazu der Fraktionsvorsitzende Sebastian Steineke MdB:
„Die CDU Kreistagsfraktion hat frühzeitig auf die starken Bedenken sachlicher und rechtlicher Art hingewiesen. Wir haben die gesellschaftsrechtlichen Hindernisse, insbesondere auch eine mögliche Schädigung des Gesellschaftervermögens der GZG, bereits ausführlich im Kreis- und Finanzausschuss dargelegt. Der Beschluss des Kreistages umfasste zudem Grundstücke die gar nicht im Eigentum der GZG stehen und kann daher durch den Landrat bereits aus tatsächlichen Gründen nicht ausgeführt werden. Die Beanstandung erfolgte daher aus unserer Sicht völlig zurecht.