Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
30.07.2015, 11:25 Uhr | Sebastian Steineke MdB / Prof. Dr. Heribert Hirte MdB
CDU-Bundestagsabgeordnete kritisieren Ungerechtigkeit bei der Erstattung von Rechtsgutachten in Prozessen Pressemitteilung Sebastian Steineke MdB/ Prof. Dr. Heribert Hirte MdB
Die Stadt Köln soll innerhalb eines Jahres Millionen für externe Gutachten ausgegeben haben; darunter auch mehrere Zehntausend für Rechtsgutachten. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Kölner Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte: „Das Problem dabei ist doch: Wenn die öffentliche Hand Privatgutachten in Auftrag gibt, sind klagende Bürger faktisch gezwungen sich ebenfalls externen Sachverstand in Form von teureren Gutachten einzukaufen. Doch weil diese Gutachten in der Regel nicht erstattet werden, ist der klagende Bürger der Verlierer. Denn selbst wenn die Privatperson den Prozess gegen die Stadt gewinnt, bleibt er oder sie auf einem Teil der Kosten sitzen. Hinzu kommt, dass die Privatperson als Steuerzahler gewissermaßen auch noch die Kosten trägt, die seitens der Stadt für Gutachten ausgegeben wurden.“ Die öffentliche Hand hingegen, sagt Heribert Hirte, habe wenig zu verlieren. Zwar hätte sie dadurch womöglich weniger Geld im Haushalt für andere Ausgaben, doch hohe Prozesskosten haben keinerlei Konsequenzen, selbst wenn die Stadt den Fall verlieren würde. „Die Fachaufsicht muss dieser Ungerechtigkeit endlich einen Riegel vorschieben“, sagt Heribert Hirte.
Zusammen mit dem für Zivilprozessrecht zuständigen CDU-Bundestagsabgeordneten Sebastian Steineke fordert er deshalb, bei der Anwendung der Kostentragungsregelung des § 91 ZPO diesen Aspekt stärker zu berücksichtigen. „In Fällen, in denen sich ‚ungleiche‘ Gegner gegenüberstehen, muss es möglich sein, höhere Kosten als die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren erstattet zu bekommen“, sagt Sebastian Steineke. Nach Meinung der beiden Rechtspolitiker würde dies schon die heutige Fassung des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO ermöglichen, der auch so gelesen werden könnte, dass neben den gesetzlichen Gebühren auch erhöhte Auslagen erstattungsfähig seien. Gleiches müsse in solchen Fällen auch für private Rechtsgutachten gelten.
Vor kurzem war bekannt geworden, dass allein die Gutachten, die sich gegen die Neuauszählung von Rodenkirchener Kommunalwahlstimmen aussprachen (das Verwaltungsgericht Köln aber nicht überzeugten) knapp 60.000 Euro gekostet haben. „Es ist dabei ein geradezu widersprüchliches Verhalten, wenn die Stadt wegen Schwierigkeit der Materie externe Gutachten aus Steuergeldern bezahlt, den Bürgern aber die Erstattung entsprechender Kosten verweigert“, sagt Heribert Hirte. Er hat der Kölner CDU deshalb empfohlen, zu prüfen, ob die Partei womöglich doch einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Rechtsgutachten durch die Stadt Köln habe.
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