Sebastian Steineke. Ihr Bundestagsabgeordneter für Nordwest-Brandenburg
24.09.2015, 08:05 Uhr | Sebastian Steineke MdB
Diskussion um Rauchverbot in Autos Interview mit der Zeitung \"Der Prignitzer\"
Die Drogenbeauftrage der Bundesregierung, Marlene Mortler MdB, hat jüngst ein Rauchverbot in Autos ins Spiel gebracht, insbesondere dann, wenn Minderjährige mitfahren. Dieses Thema ist überregional diskutiert worden.
Die Zeitung "Der Prignitzer" hat die Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis 56 um ein schriftliches Interview zu Ihrer Meinung zu dem Thema gebeten. Um den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis meine Auffassung zu diesem Thema in transparenter Art und Weise aus erster Hand mitzuteilen, finden Sie nachfolgend die Fragen des "Prignitzer" und meine Antworten.
Ist dieses Gesetz sinnvoll? (Gründe pro oder contra?)
Alle Maßnahmen des Gesetzgebers für einen besseren Gesundheitsschutz, insbesondere für Kinder, sind zu begrüßen. Beim Rauchen im Auto ist zudem zu beachten, dass eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch die eventuell eingeschränkte Aufmerksamkeit des Fahrers durch das Rauchen in Betracht kommt. Hier muss insgesamt eine Abwägung zwischen dem öffentlichen und dem Privatinteresse des Einzelnen stattfinden. Die Frage nach geeigneten Kontrollmöglichkeiten durch den Staat wäre ebenfalls zu bedenken. Daher kann ich eine Sinnhaftigkeit erst konkret beurteilen, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt.
Ist es verfassungsrechtlich umsetzbar?
Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Entscheidungen den Nichtraucherschutz als legitimes Mittel zum Schutz vor dem Passivrauchen bestätigt. Allerdings habe der Gesetzgeber bei der Frage der Notwendigkeit hier einen weiten Spielraum. Das Gericht hat keine Aussage dazu getroffen, wann das öffentliche Interesse die Privatsphäre übersteigt. Deshalb ist eine Verfassungsmäßigkeit aus aktueller Sicht schwer zu beurteilen, da mir noch kein konkreter Regelungsvorschlag vorliegt.
Würde es Ihre Unterstützung finden? (Gründe)
Nichtraucherschutz ist ein sehr wichtiges Thema, das eine hohe Priorität hat. Wir haben in den letzten Jahren bereits diverse Vorschriften dazu erlassen. Auf der anderen Seite müssen wir im Einzelfall immer im Sinne des Grundgesetzes abwägen, wie weit man in die persönliche Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger eingreifen kann und muss. Dies verlangt auch das BVerfG bei allen Entscheidungen zum Nichtraucherschutz. Denn auch die Handlungsfreiheit ist ein von der Verfassung geschütztes hohes Gut. Beim Auto handelt es sich um einen geschützten Raum der Privatsphäre. Daher muss hier eine angemessene Abwägung erfolgen.
Glauben Sie, dass es je Gesetzesrang bekommen wird?
Hierfür würde eine Mehrheit im Deutschen Bundestag benötigt. Ob diese derzeit gegeben wäre, kann ich aus heutiger Sicht nicht beurteilen. Die Debatte ist durch die Gesetzesänderung z.B. in England gerade wieder in Schwung gekommen, was ich sehr begrüße. Nichtraucherschutz, insbesondere für Kinder, muss deutlich verbessert werden.
Lesen Sie hier auch die Berichterstattung im "Prignitzer" dazu: KLICK
Sebastian Steineke MdB
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